BFSG: Muss meine Website barrierefrei sein?
Wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit 2025 betrifft, mit konkreter Checkliste.
Der Ansatz
Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Pflicht.
Das BFSG ist in Kraft. Hier klärst du in fünf Minuten, ob es dich betrifft und was zu tun ist, die rechtliche Detailprüfung gehört aber zum Anwalt.
Was das BFSG verlangt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet bestimmte Anbieter, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten, technische Grundlage sind die WCAG-Richtlinien.
Konkret betrifft das u. a. Onlineshops, Buchungs- und Banking-Dienste sowie weitere elektronisch erbrachte Verbraucher-Dienstleistungen.
Wer betroffen ist und wer nicht
Grob: Wer Verbrauchern online Produkte oder Dienstleistungen anbietet (z. B. ein Shop), fällt in der Regel darunter. Für sehr kleine Unternehmen gibt es bei bestimmten Dienstleistungen Ausnahmen (Schwellen bei Beschäftigten und Umsatz).
Weil die Einordnung im Detail komplex ist, gilt: Im Zweifel rechtlich prüfen lassen. Was die Umsetzung angeht, helfe ich gern, siehe barrierefreie Website erstellen lassen.
Checkliste: Ist deine Seite barrierefrei?
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schrift
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbarer Fokus
- Alt-Texte für Bilder, sinnvolle Überschriften-Struktur
- Verständliche, klar beschriftete Formulare
- Untertitel/Transkripte für Videos
- Respektieren von „reduzierte Bewegung" (keine Schwindel-Effekte)
- Sauberes HTML mit ARIA/Landmarks für Screenreader
Was bei Verstoß droht und wie du es löst
Bei Pflichtigen kann fehlende Barrierefreiheit abgemahnt und durch die Marktüberwachung beanstandet werden; Bußgelder sind möglich. Ein vermeidbares Risiko.
Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Bestehende Seiten lassen sich per Audit prüfen und nachrüsten, was das kostet, klärt am besten ein kurzes Gespräch.
Barrierefreiheit ist mehr als Pflicht
Auch wenn dich das BFSG (noch) nicht zwingt, lohnt sich Barrierefreiheit. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Behinderung, dazu kommen temporäre Einschränkungen und ältere Nutzer. Wer sie aussperrt, verschenkt Kunden.
Und: Viele Maßnahmen zahlen direkt auf SEO und Usability ein, eine saubere Überschriften-Struktur, Alt-Texte sowie schnelle, tastaturbedienbare Seiten helfen auch Google und allen anderen Besuchern. Barrierefreiheit ist damit kein Kostenposten, sondern eine Qualitätsverbesserung.
In drei Schritten zur barrierefreien Seite
Erstens ein Audit: Wo steht deine Seite gegen die WCAG-Kriterien (Kontraste, Tastatur, Struktur, Formulare, Medien)? Das zeigt schwarz auf weiß, was fehlt.
Zweitens priorisieren: die größten Barrieren zuerst, oft Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare. Drittens umsetzen und dranbleiben: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Häkchen, neue Inhalte müssen den Standard halten. Bei Aufbau und Nachrüstung helfe ich, siehe barrierefreie Website erstellen lassen.
FAQ
Ab wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025.
Hilft Barrierefreiheit beim SEO?
Ja. Viele Kriterien (klare Struktur, Alt-Texte, schnelle und bedienbare Seiten) verbessern auch das Ranking und die Nutzererfahrung für alle Besucher.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?
Nein. Overlay-Tools und Plugins lösen die Probleme meist nicht wirklich und können sogar stören. Echte Barrierefreiheit entsteht im Aufbau, nicht per Knopfdruck.
Bin ich als kleines Unternehmen betroffen?
Möglicherweise nicht, für bestimmte Dienstleistungen gibt es Ausnahmen für sehr kleine Unternehmen (Schwellen bei Beschäftigten und Umsatz). Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Was ist WCAG 2.1 AA?
Der international anerkannte Standard für barrierefreies Web. Stufe AA ist die rechtlich relevante Zielgröße.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Von Anfang an mitgedacht kaum mehr als eine normale Seite. Eine Nachrüstung hängt vom Ist-Zustand ab, ein Audit zeigt den Aufwand.